Verhaltenskodex für Lieferanten

Wir bei der Sport Group und ihren verbundenen Unternehmen (im Folgenden: Sport Group) sind fest entschlossen, hohe ethische Geschäftsstandards zu wahren, Gesetzesvorschriften einzuhalten, für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter zu sorgen und innerhalb der Region, in der wir leben und arbeiten, verantwortungsvoll zu handeln in einer Weise, die für die Gesellschaft von Nutzen ist. Wir wählen Lieferanten, die sich ebenso wie wir zu guter ethischer Praxis verpflichten, und bemühen uns als Gegenleistung um einen fairen und ehrlichen Umgang, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Beziehungen, die auf unseren Kernwerten aufbauen, zukunftsfähig und für alle beteiligten Parteien vorteilhaft sind.

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten wurde so entwickelt, dass die Grundsätze des Verhaltenskodex der Sport Group sowie internationale Normen für Menschenrechte und Umweltschutz darin enthalten sind. Wir betrachten unsere Lieferanten als Partner und erwarten von ihnen, dass sie sich an unseren Kernwerten orientieren und die Standards dieses Verhaltenskodex für Lieferanten aufrecht erhalten.

Die Sport Group definiert Lieferanten als eine Organisation oder ein Unternehmen, das Waren und/oder Dienstleistungen direkt an die Sport Group liefert. Der Kodex soll als Referenz bei unserer Auswahl und Beauftragung aller Lieferanten dienen, die Waren oder Dienstleistungen zur Unterstützung unserer Tätigkeiten weltweit liefern. Der Sport Group ist bekannt und sie respektiert es, dass unsere Lieferanten ihre Geschäfte in unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Umgebungen betreiben, und dieser Verhaltenskodex für Lieferanten bietet unserer Beschaffungsorganisation eine Grundlage, die bei Vertragsentscheidungen und bei der Lieferantenauswahl behilflich ist, und einen Rahmen, in dem unsere Lieferanten Rechenschaft abzulegen haben.

Gesetzeseinhaltung:

Die Lieferanten müssen alle anwendbaren Rechtsbestimmungen einhalten, darunter Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften zu Menschenrechten, arbeitsrechtlichen Standards, Umwelt, Korruptionsbekämpfung sowie Handels- und Zollvorschriften. Die Sport Group erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung landesspezifischer oder lokaler Rechtsbestimmungen, internationaler Normen oder der besonderen Standards der Sport Group, je nachdem, welche Anforderungen höher sind. Sollten sich zwischen lokalen Rechtsbestimmungen und internationalen Normen oder besonderen Standards der Sport Group Widersprüche ergeben, wird vom Lieferanten erwartet, dass er die Sport Group unverzüglich darüber unterrichtet.

Mit der Annahme des Verhaltenskodex der Sport Group für Lieferanten bestätigt der Lieferant, dass er unsere Erwartungen an Lieferanten in folgenden Bereichen erfüllen wird:

  1. Menschenrechte
  2. Arbeitsrechtliche Standards
  3. Sicherheit
  4. Umweltverantwortung
  5. Verantwortungsbewusste Mineralbeschaffung
  6. Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  7. Vergabe im Unterauftrag
  8. Interessenkonflikte
  9. Austausch von Geschenken
  10. Verstöße


1. Menschenrechte

Zentrales Element unserer Bemühungen, ethische und nachhaltige Geschäftstätigkeiten aufrecht zu erhalten, ist die Verpflichtung, alle Menschen und ihre Menschenrechte zu achten. Die Würdigung von Vielfalt und die Schaffung einer inklusiven Organisationskultur ist für uns eine treibende Kraft bei Innovation und Wachstum.

Wir verpflichten uns zur Wahrung von Menschenrechten, indem wir die Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen einhalten. Menschenrechte beziehen sich auf die Grundstandards einer Behandlung, auf die alle Menschen ein Anrecht haben, darunter unter anderem in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, politischer und zivilgesellschaftlicher Hinsicht. Für uns bedeutet das, sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen zu Konditionen angeboten werden, die den Respekt vor den Menschen verdeutlichen, die diese bereitstellen, sowie gegenüber den Menschen, die in den Gemeinden um unsere Betriebe herum leben, und dass dies ebenfalls für die Produkte und Dienstleistungen unserer Lieferanten gilt.

Wir erkennen unsere Verantwortung zum Schutz gegen Missachtung der Menschenrechte überall in unseren Tätigkeiten an und entwickeln eine Kultur, die diese Prinzipien unterstützt: Freiheit, Individualität, Gleichstellung, Staatsbürgertum, das Recht, sich zu versammeln, und Gesundheit. Freiheit schließt unter anderem Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen ein. Wir erwarten von unseren Lieferanten die Einhaltung der Menschenrechtsstandards, die wir für unsere eigenen Tätigkeiten festgelegt haben.

Wir erkennen ferner unsere Verantwortung zur kontinuierlichen Verbesserung unseres Ansatzes zur Wahrung der Menschenrechte an, indem wir unsere Praxis auf den neuesten Stand bringen und auf anstehende Geschäftsverfahren und Entscheidungen aufmerksam machen, die Auswirkungen auf Menschenrechte beinhalten. Wir betreiben eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Menschenhandel, Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Wir verbieten Diskriminierung aufgrund von Alter, Abstammung, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, Behinderung, Familienstand, Gesundheitszustand, genetischen Informationen, nationaler Herkunft, Rasse, Geschlecht, Gender, Geschlechtsidentität, Ausdruck der Geschlechtlichkeit, sexueller Orientierung oder sonstigen Merkmalen, die nach internationalem, Bundes-, bundesstaatlichem und/oder lokalem Recht geschützt sind.

Körperliche Vergeltung und Bestrafung als Reaktion auf rechtmäßiges Handeln in Einklang mit einem der zuvor angeführten Menschenrechte ist verboten. Disziplinarische Maßnahmen sind zu begründen und dürfen nicht im Widerspruch zu Menschenrechten oder Arbeitsrechten stehen.

 

2. Arbeitsrechtliche Standards:

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie Mitarbeiter einstellen, bezahlen, ihnen Nebenleistungen und Zugang zu Schulungen gewähren, sie befördern, ihnen kündigen und/oder sie in den Ruhestand versetzen ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Religion, nationaler Herkunft, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Familienstand, Schwangerschaft, Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen, die keinen Bezug zu ihrer Arbeitsfähigkeit haben.

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie keine Kinderarbeiter beschäftigen. Die Sport Group wird nicht wissentlich einen Lieferanten beauftragen, der direkt oder indirekt durch Dritte Kinderarbeiter in den Räumlichkeiten des Lieferanten beschäftigt. Wir definieren „Kinderarbeit“ als Arbeit oder Dienstleistung, die ausgeführt wird von Personen unter sechzehn (16) Jahren, dem Mindestalter für eine Beschäftigung im betreffenden Land oder dem Alter für das Ende der Schulpflicht in dem betreffenden Land, je nachdem, welches Alter höher ist.

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie keine Zwangsarbeiter, Sklaven, Häftlinge oder Fronarbeiter beschäftigen. Die Sport Group wird nicht wissentlich einen Lieferanten beauftragen, der direkt oder indirekt durch Dritte Zwangsarbeiter, Sklaven, Häftlinge oder Fronarbeiter in den Räumlichkeiten des Lieferanten beschäftigt. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie keine Personen beschäftigen, die durch Menschenhandel in die Beschäftigung in den Räumlichkeiten des Lieferanten gelangten oder die Menschenhandel betreiben.

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihren Mitarbeitern Vergütungen, Nebenleistungen und Arbeitszeitpläne gewähren, die mit allen anwendbaren Gesetzen und Tarifverträgen in Einklang stehen. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist zu beachten und strikt einzuhalten. Entsprechend den lokalen und regionalen Rechtsnormen erwartet die Sport Group von allen ihren Lieferanten, dass sie die Einhaltung der von der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) deklarierten relevanten Standards sicherstellen. Dazu gehören unter anderem die ILO-Konventionen Nr. 1, Nr. 14, Nr. 30, Nr. 47, Nr. 116 und die Trilaterale Grundsatzerklärung der ILO. Zu befolgen ist der jeweils höhere Standard.

Eine angemessene Bezahlung für alle geleistete Arbeit muss sichergestellt werden. Die nationalen Mindestlöhne sind einzuhalten und zu beachten. Erfordert der Arbeitsplatz eine Unterbringung vor Ort, müssen angemessene Lebensstandards sichergestellt werden, darunter unter anderem eine ausreichende Intimsphäre und angemessene Sanitäranlagen.

 

3. Sicherheit:

Wir sind als Arbeitgeber dafür verantwortlich, eine sichere, gesunde und produktive Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter und Lieferanten an unseren Arbeitsorten bereitzustellen. Der Schutz unserer Mitarbeiter, unseres Eigentums, der Öffentlichkeit und der Umwelt ist für den effizienten und erfolgreichen Abschluss jedes von uns durchgeführten Projekts wesentlich. Nach unserer Überzeugung ist die Verhütung von Verletzungen und Unfällen mehr als nur gute Geschäftspraxis; sie ist unsere moralische Verpflichtung. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass auch sie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter und der Umgebung, in der sie tätig sind, aufrecht erhalten.

 

4. Umweltschutz:

Die Sport Group verpflichtet sich zu nachhaltigem Handeln in umweltbewusster Weise sowie zum Schutz der Umwelt. Unsere Ziele sind die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Schutz von Wasser, Luft, Boden und Biodiversität.

Die Lieferanten müssen alle Umweltvorschriften erfüllen, die speziell für die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen gelten und in Design- und Produktspezifikationen sowie Vertragsdokumenten beschrieben werden und innerhalb der Parameter unserer Umweltstandards liegen. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ein geeignetes Umweltmanagementsystem aufbauen, einschließlich der Festlegung konkreter Ziele und geeigneter Mechanismen zur Überwachung der Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks.

Bei der Beschaffung von Rohstoffen wird von den Lieferanten erwartet, dass sie überprüfen, ob alle bei der Herstellung von Produkten für die Sport Group oder beim Verkauf von Produkten an die Sport Group verwendeten Materialien unter Einhaltung sämtlicher Umweltgesetze, -verordnungen und Rechtsvorschriften eingekauft wurden. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei Handhabung, Transport, Lagerung, Recycling, Wiederverwendung und Entsorgung wird von den Lieferanten erwartet, dass sie Stoffe, die bei der Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, entsprechend kennzeichnen und behandeln und dass sie die anwendbaren Kennzeichnungsgesetze und Vorschriften für Recycling und Entsorgung einhalten.

 

5. Verantwortungsbewusste Materialbeschaffung:

Die Sport Group duldet keine Verwendung von Rohstoffen, die direkt oder indirekt zu einem bewaffneten Konflikt oder zur Missachtung von Menschenrechten beitragen, in einem ihrer Produkte. Die Lieferanten müssen angemessene Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte keine so genannten „Konfliktmineralien“ enthalten, wie sie in der „OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas“ („OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“) beschrieben werden

 

6. Bekämpfung von Korruption und Bestechung:

Die Lieferanten müssen alle Gesetze und Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und Bestechung beachten, die in den Rechtsgebieten, in denen sie Geschäfte betreiben, vollstreckbar sind. Wir verbieten strengstens alle rechtswidrigen Zahlungen oder Zusagen zur Bereitstellung von Wertgegenständen an einen ausländischen Regierungsbeamten (Foreign Government Official, FGO), die dazu bestimmt sind, einen rechtswidrigen geschäftlichen Vorteil zu erlangen (Bestechungsgeld), darunter unter anderem unangemessene Zahlungen, die direkt oder indirekt an einen FGO geleistet werden. Wir verlangen, dass unsere Geschäftsbücher und sonstigen Aufzeichnungen hinreichend detailliert gehalten werden und dass alle Transaktionen korrekt und angemessen in den Buchhaltungsunterlagen wiedergegeben werden. Diese Standards gelten für unsere Mitarbeiter, Lieferanten und alle Stakeholder, die im Auftrag der Sport Group handeln. Wir betreiben eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Bestechung oder Verletzungen unserer Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten weder direkt noch indirekt einer Person, einschließlich Beamten oder Angestellten einer Regierung, oder einer Person, die in offizieller Funktion für eine solche Regierung oder in deren Auftrag handelt, Geldzahlungen anbieten, leisten, die Zahlung zusagen oder genehmigen oder Geldzahlungen oder Wertgegenstände gewähren, ihre Gewährung zusagen oder genehmigen, jeweils zu folgenden Zwecken:

eine Handlung oder Entscheidung einer solchen Person, eines solchen Beamten oder Mitarbeiters, einer Partei oder eines Bewerbers zu beeinflussen oder zu belohnen oder
eine solche Person, einen solchen Beamten oder Mitarbeiter, eine Partei oder einen Bewerber zu einer Handlung oder Unterlassung zu verleiten, die gegen seine oder ihre rechtmäßige Pflicht verstößt, oder
einen solchen Beamten oder Mitarbeiter, eine Partei oder einen Bewerber zu verleiten, seinen/ihren Einfluss bei einer ausländischen Regierung oder einer Einrichtung derselben geltend zu machen, um auf eine Handlung oder Entscheidung dieser Regierung oder Einrichtung derselben einzuwirken oder diese zu beeinflussen, oder
dem Lieferanten einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen.
Ebenso verbietet die Sport Group Beschleunigungszahlungen, und wir erwarten von unseren Lieferanten, niemals solche Zahlungen im Namen der Sport Group zu leisten.

 

7. Vergabe im Unterauftrag:

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre Unterauftragnehmer und Zulieferer auf Grundsätze verpflichten, die im Einklang mit dem vorliegenden Verhaltenskodex stehen.

 

8. Interessenkonflikte:

Die Lieferanten müssen ihren Geschäften in offener, transparenter und entgegenkommender Weise nachgehen, die faire Geschäftschancen fördert. Wir erwarten von den Lieferanten, dass sie bei der Durchführung von Arbeiten für die Sport Group oder im Auftrag der Sport Group alle Handlungen oder Bedingungen vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen, den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken oder die unabhängige Urteilsfähigkeit beeinträchtigen können.

 

9. Austausch von Geschenken:

Geschenke anzunehmen oder zu gewähren, kann ein Gefühl der Verpflichtung oder der Vorzugsbehandlung hervorrufen. Daher raten wir unseren Lieferanten von einem Austausch von Geschenken mit Angehörigen der Sport Group ab, um solche Konfliktsituationen zu vermeiden.

 

10. Verstöße:

Verstößt ein Lieferant gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten, kann ihm gekündigt werden. Lieferanten, die keine hohen ethischen Standards zeigen und anwendbare Gesetze sowie den Verhaltenskodex der Sport Group für Lieferanten nicht einhalten, werden von uns nicht berücksichtigt. Wir fordern dringend dazu auf, ethisches oder rechtliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex der Sport Group für Lieferanten der Rechtsabteilung der Sport Group zu melden (Supplier.CoC@sportgroup-holding.com). Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.